Websites mit Kontaktformularen speichern Personenbezogene Daten, ob Adressen oder eine E-Mail für den Newsletter, alle Formulardaten dürfen nur noch verschlüsselt übertragen werden.
Laut DSGVO muss auf jedem Formular auch auf eine aktuelle Datenschutzerklärung hingewiesen werden.
Mit einem SSL-Zertifikat und Umstellung auf das Internetprotokoll HTTP/2 wird Ihre Website signifikant schneller.
Ein Verstoß gegen § 13 Abs. 7 Satz 1 und Satz 2 Buchstabe a) TMG stellt gem. § 16 Abs. 2 Nr. 3 TMG eine Ordnungswidrigkeit dar, welche nach § 16 Abs. 3 TMG mit einer Geldbuße von bis zu 50.000,- EUR je Verstoß geahndet werden kann.